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2004

EUGH: Bereitschaftsdienst (im Rettungsdienst) ist Arbeitszeit

Rechtssache Pfeiffer u.a./Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Waldshut e.V.)

OGH zu Überstunden und Zeitausgleich, Verjährung

Nach § § 10 Abs 1 Ziffer 2 Arbeitszeitgesetz (AZG) kann die Entlohnung für geleistete Überstunden durch Zeitausgleich erfolgen. Problematisch wird eine Vereinbarung, dass die Entlohung der Überstunden durch Zeitausgleich zu erfolgen hat, oftmals dann, wenn nur Einigkeit erzielt wird, dass dies erfolgen soll, die Modalitäten aber, wie der "Abbau" der Überstunden erfolgen wird, nicht festgelegt werden.

OGH zu E-Mails am Arbeitsplatz

Der Oberste Gerichtshof hatte sich in dieser Entscheidung mit der Frage des privaten E-Mail-Verkehrs während der Dienstzeit zu befassen. Das Fehlverhalten der Klägerin, das vom beklagten Arbeitgeber für eine Entlassung herangezogen wurde, lag darin, entgegen einem generellen Verbot und einer Ermahnung durch einen Vorgesetzten gelegentlich auf ihrem Arbeitsplatz einlangende "Spaß-E-Mails" an Arbeitskollegen weitergeleitet zu haben.


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