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Irreführung über die Herstellergarantie

10.12.2007 - Der Letztverkäufer hat die Pflicht, potentielle Kunden über die Gefahr aufzuklären, dass eine von ihm in Aussicht gestellte Herstellergarantie vom Hersteller möglicherweise nicht anerkannt wird.

Wenn der Hersteller die Berechtigung, als autorisierter Fachhändler seinen Kunden die Herstellergarantie zu vermitteln bestreitet, muss der Letztverkäufer seine potenziellen Kunden darauf hinweisen.

Wird einen Herstellergarantie ohne jede Einschränkung angekündigt, erwartet der Kunde eine reibungslose Abwicklung der Garantie und rechnet nicht mit Schwierigkeiten, die im Verhältnis zwischen dem Fachhändler und dem Hersteller gelegen sind.

Dies gilt nach der Entscheidung 4Ob102/07i = ÖBl-LS 2007/173 = ÖBl-LS 2007/204 - „autorisierter Fachhändler" selbst dann, wenn die Rechtsansicht des Herstellers, beim Letztverkäufer handle es sich nicht um einen autorisierten Fachhändler, unrichtig ist.


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