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Sieg der VG Bild-Kunst im Folgerechtsprozess

22.03.2006 - Von einem Sieg der VG Bild-Kunst im Folgerechtsprozess berichtet das Institut für Urheber- und Medienrecht.

Auch Verkäufe, die durch Vermittlung eines »Kunstberaters«, der nicht selbst an- und verkauft, zustande kommen, sind folgerechtspflichtig. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (OLG) laut einer Pressemitteilung der VG Bild-Kunst durch Urteil vom 7.6.2005 (Az.: 11 U 63/03).

Quelle: Institut für Urheber- und Medienrecht.


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Tanja Hilber


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