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IP-Recht

Die Rechte des geistigen Eigentums (Intellectual Property oder IP) sind im Wirtschaftsleben in vielen Branchen bereits bedeutender, als die klassischen Vermögenswerte. Die Investitionen zur Schaffung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen, in den Aufbau einer Marke aber auch zur Erlangung des keinen Sonderschutz genießenden Know-How sind zumeist bedeutend.

Anders als bei den klassischen Vermögenswerten bedürfen diese Investitionen aber einer eigeninitiativen umfassenden und durchdachten Schutzstrategie und frühzeitiger Absicherung der zukünftigen Auswertung. In den rechtlichen Belangen dieser Strategie unterstützen Sie die Rechtsanwälte von BreitmeyerDecker vor allem

  • bei der Recherche, dem Erwerb und der Verteidigung sowie der Verwaltung Ihrer nationalen und internationalen Marken und Geschmacksmuster
  • durch Verhandeln und Errichten von Lizenzverträgen für die Nutzung Ihrer gewerblichen Schutzrechte, urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen und Ihres Know-How
  • durch Verhandeln und Errichten von Bandübernahmeverträgen (license deal), Künstlerverträgen und Verlagsverträgen
  • bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Verfolgung und Verteidigung Ihrer Immaterialgüterrechte

BreitmeyerDecker beraten und unterstützen Urheber, Interpreten und andere Rechteinhaber bei der Wahrnehmung und der Verwertung ihrer Rechte. Wir verfügen über ein weltweites Netz an Korrespondenzkanzleien, so dass Ihnen unsere Unterstützung auch international zur Verfügung steht.

Tanja Hilber

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