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Deutschland: Abgaben nach Urheberrecht auch für Multifunktionsgeräte

22.03.2006 - Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte in einem Musterprozess den Hersteller Hewlett-Packard zur Zahlung von Abgaben auf die Multifunktionsgeräten (wie Drucker mit Scanner- und Kopierfunktion) nach dem Urheberrechtsgesetz.

Die Richter gaben der Verwertungsgesellschaft Wort Recht und sprachen ihr zunächst 1,4 Millionen Euro zu. Das Gericht ließ laut einer heutigen Mitteilung Revision vor dem Bundesgerichtshof zu und die Hewlett-Packard GmbH kündigte die Revision gegen das Urteil bereits an.

Quelle: heise online


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Tanja Hilber


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